Urheberrecht
Service
Umfassende rechtliche Unterstützung können wir anbieten, wenn Sie uns im Bereich des Urheberrechts an Ihrer Seite haben möchten oder auch nur eine kleine Beratung wünschen.
Wir vertreten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Das Urheberrecht betrifft hauptsächlich Kunst, Medien und Internet.
Wir stellen für Sie fest, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und setzen Ihre Ansprüche bei der Gegenseite durch (wenn es sein muss natürlich vor Gericht).
Bei Fragen zu Verträgen (Urhebervertrag, Lizenzvertrag) sind wir natürlich zur Stelle. Dabei können wir einen Vertrag für Sie erstellen, Sie bei einem Vertrag beraten und/oder für Sie verhandeln.
Wir verteidigen Sie auch gegen Abmahnungen und sonstige Angriffe.
Um Unsicherheiten zu vermeiden, bieten wir Ihnen Rechtsberatung zum Urheberrecht an. Gerade im Internet ist das Urheberrecht besonders wichtig, denn dort muss nicht viel Energie aufgewandt werden, um es zu verletzen. Es genügt zumeist ein Klick.
Sie sind jedoch oft auch nur einen Klick davon entfernt, um mit Ihrem Werk als Urheber Geld zu verdienen.
Sie erhalten entweder Rechtsberatung für mittel- und langfristige juristische Strategien oder auch nur eine Beratung zu einer kleinen Herausforderung. Je nachdem in welcher Lage Sie sich befinden.
Dabei ist es unser Anspruch, Sie mit dem Wesentlichen zu versorgen und stets besondere Risiken im Auge zu behalten. Wir wollen Sie mit unserer Beratung stark machen; Sie in die bestmögliche rechtliche Position bringen. Wir klären das Rechtliche für Sie, damit Sie mehr Zeit und Energie haben, sich auf die für Sie wichtigen Dinge zu konzentrieren.
Der Gang zu Gericht ist der letzte Schritt, der in Erwägung gezogen wird. Wir möchten grundsätzlich nicht, dass Ihr Fall vor Gericht landet. Warum sollten wir den Fall einem Richter in die Hand geben, wenn wir im Vorfeld eine größere Kontrolle darüber haben?
Dennoch ist klar, dass es manchmal unvermeidbar ist, vor Gericht zu gehen. Sei es, weil man entweder die eigenen Interessen aktiv durchsetzen muss oder weil man verklagt wird. Wenn es so ist, dann ist es so. Wir sehen es als eine gute Gelegenheit an, Ihre Rechtsposition vor einem deutschen Gericht stark zu vertreten.
Wir vertreten Sie dabei bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Wie gesagt, erst arbeiten wir außergerichtlich an einer Problemlösung, doch wenn es sein muss, setzen wir Ihre Interessen vor Gericht durch. In der Regel erreichen wir Folgendes (Liste bei Weitem nicht abschließend):
- Unterlassung: Dieser Anspruch ist praktisch der wichtigste. Wenn jemand Ihr Urheberrecht verletzt, dann setzen wir durch, dass die Rechtsverletzung aufhört (der Anspruch besteht auch, wenn eine Verletzung Ihres Urheberrechts erstmalig droht). Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Zauberkünstler und „verzaubern“ Ihr Publikum. Jemand filmt Sie und stellt Teile Ihrer Show auf seiner Webseite online. Dadurch verletzt derjenige Ihr Verbreitungsrecht, das nur Ihnen als Künstler zusteht. Denn nur Ihnen steht das Recht zu, die Darbietung auf Bild- und Tonträger aufzunehmen und anderen zur Verfügung zu stellen. Diese Person muss es in Zukunft somit unterlassen. Genau das setzen wir für Sie durch. Und machen Sie sich auch Folgendes klar: Ein Verschulden ist nicht erforderlich. Das bedeutet, dass der Satz: „Das hab ich aber nicht mit Absicht gemacht!“, den Verletzer nicht entlastet.
- Beseitigungsanspruch: Dieser kommt häufig gemeinsam mit dem Unterlassungsanspruch zur Anwendung. Damit kann erreicht werden, dass ein fortdauernder Zustand beseitigt wird, der durch eine rechtswidrige Handlung geschaffen wurde. Er ist auf Fälle anwendbar, in denen eine fortdauernde Gefährdung nicht durch bloßes Unterlassen beseitigt werden kann. Beispiel: Angenommen Sie haben mehrere Kurzgeschichten verfasst. Jemand anderes schreibt ein Buch und nimmt wesentliche Teile Ihrer Kurzgeschichte und druckt diese dort ungefragt ab. Dies ist natürlich unzulässig. Er bedient sich so widerrechtlich an Ihrem Werk. Er muss die Urheberrechtsverletzung beseitigen, indem er die Passagen, die er aus Ihrem Werk entnommen hat, schwärzt.
- Schadensersatz: Natürlich streiten wir für Sie um Schadensersatz. Beachten Sie hier, dass der Schädiger grundsätzlich entweder vorsätzlich oder fahrlässig handeln muss, damit der Schadensersatzanspruch entsteht. Jetzt wird es ein wenig verwirrend: Es gibt nämlich trotzdem Konstellationen, in denen ein Geldanspruch in Betracht kommt, auch wenn der Schädiger weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Bestimmte Schadensposten, insbesondere die Zahlung einer Lizenzgebühr, kann Ihnen trotzdem zustehen. Sie sehen schon. Manchmal ist es ein wenig kompliziert, deswegen sollten Sie uns einfach Ihren Fall schildern, dann prüfen wir, was Ihnen zusteht.
Als Urheber sind Sie in der Regel daran interessiert, Ihr Werk einer möglichst großen Zahl von Nutzern zugänglich zu machen. Um dieses (auch) wirtschaftliche Interesse zu verwirklichen, müssen Sie mit potenziellen Nutzern Kontakt aufnehmen, mit Ihnen Lizenzbedingungen aushandeln, Lizenzverträge schließen und die Erfüllung der Lizenzverträge kontrollieren. Daneben wollen Sie die Kontrolle über die Weiterübertragung von Nutzungsrechten.
Hier kommen wir ins Spiel.
Bei allen Vertragsgestaltungen im Urheberrecht können wir Sie unterstützen. Bei der Gestaltung der Verträge gilt die Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass es viel Gestaltungsspielraum gibt.
Sie sollten Art und Umfang der Nutzung Ihres Werkes bestimmen.
Es gibt so viele Klauseln und andere Kleinigkeiten,die bei solchen Verträgen beachten sind, dass es besser ist, wenn Sie einen Anwalt an Ihrer Seite haben, dem Sie vertrauen. Es geht bei den Verträgen nicht nur um Geld, sondern auch um Enthaltungspflichten Ihrerseits, Weiterübertragung von Nutzungsrechten, Kündigungsfristen und vieles mehr. (Zumeist ist es so, dass nur selten der Urheber sein Werk selbst verwertet. Vielmehr erfolgt die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke durch Verwerter. Doch auch dabei müssen Verträge geschlossen werden.)
„Lizenzen geben eine Erlaubnis, das zu tun, was an und für sich verboten ist.“
Hier eine kleine Übersicht von Verträgen, die wir für Sie aushandeln
